Jetzt registrieren!





Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten   • Seite 1 von 1
Autor
Suche nach:
Nachricht

Bot
Benutzeravatar

Registriert: So 13. Aug 2006, 20:32
Beiträge: 2847
Wohnort: ca. 7

Beitrag Verfasst: Do 30. Apr 2009, 14:03 
 
Hallo

Weiss zufälligerweise, wie es mit Legalität von Pokerturnieren steht, dessen Zweck es ist, ausschliesslich wohltätige Zwecke zu Unterstützen?

Beispiel: Es gibt ein MTT von 80 Leuten, wobei jeder einen Buy-in bezahlt.
Von den 80 kommen z.B. 5 quasi "ITM", doch das bedeutet hier, dass diese 5 mit dem erworbenem Preisgeld ausschliesslich einen guten Zweck unterstützen ihrer Wahl unterstützen, wobei dann natürlich der 1. am meisten Unterstützungsgeld zur Verfügung hat.

Na jedenfalls stellen sich mir da 2 juristische Fragen: Da es zwar einerseits um Geld geht, der Buy-in jedoch 100% an wohltätige Vereine weitergegeben wird, braucht es dafür trotzdem eine offizielle Genehmigung?

Und falls nicht, können da auch unter 18-Jährige mitmachen?

Übrigens herrscht bei uns in der Stadt ein grosses Interesse an Poker und die Leute sind auch sehr freigiebig. Deshalb stösst unsere Idee auf grosses Interesse (wir haben schon +200 Personen, die mitspielen würden).

_________________
You have the nuts, but I am nuts.

Pokerplayers make good lovers because we love to push all-in.

  Profil ICQ  
Nach oben

Big Slick

Registriert: Do 12. Mär 2009, 10:31
Beiträge: 77

Beitrag Verfasst: Do 30. Apr 2009, 14:19 
 
Kommst um eine Genehmigung nicht drumrum.

Entweder das Ordnungsamt wertet es als Glückspiel oder als Spendensammelaktion. Spenden sammeln ohne Genehmigung ist auch verboten.

Spendensammelgenehmigung ist aber natürlich einfacher zu bekommen und Spenden dürfen auch Minderjährige.

  Profil  
Nach oben

Bot
Benutzeravatar

Registriert: Fr 16. Mär 2007, 01:06
Beiträge: 2422

Beitrag Verfasst: Do 30. Apr 2009, 17:17 
 
Das finde ich aber eine Super Idee! Würd ich glatt bei mitmachen, wenns in der Nähe wäre.
Ich wünsch euch viel Erfolg bei der Umsetzung!

_________________
Poemmel hat geschrieben:

  Profil  
Nach oben

Bot
Benutzeravatar

Registriert: So 13. Aug 2006, 20:32
Beiträge: 2847
Wohnort: ca. 7

Beitrag Verfasst: Do 30. Apr 2009, 18:09 
 
Sundancekid hat geschrieben:
Kommst um eine Genehmigung nicht drumrum.

Entweder das Ordnungsamt wertet es als Glückspiel oder als Spendensammelaktion. Spenden sammeln ohne Genehmigung ist auch verboten.

Spendensammelgenehmigung ist aber natürlich einfacher zu bekommen und Spenden dürfen auch Minderjährige.


Ah das ist aber gut!

_________________
You have the nuts, but I am nuts.

Pokerplayers make good lovers because we love to push all-in.

  Profil ICQ  
Nach oben

Bot
Benutzeravatar

Registriert: Mi 9. Aug 2006, 08:13
Beiträge: 3715
Wohnort: Spewland

Beitrag Verfasst: Do 30. Apr 2009, 20:36 
 
ted forrest fan hat geschrieben:
Sundancekid hat geschrieben:
Kommst um eine Genehmigung nicht drumrum.

Entweder das Ordnungsamt wertet es als Glückspiel oder als Spendensammelaktion. Spenden sammeln ohne Genehmigung ist auch verboten.

Spendensammelgenehmigung ist aber natürlich einfacher zu bekommen und Spenden dürfen auch Minderjährige.


Ah das ist aber gut!


Moooooooment TFF, du wohnst doch in der CH? Da kenn ich mich was Poker anbelangt ein bissel aus. 1. An Glücksspielen egal welcher Art, öffentlich veranstaltet, dürfen nur volljährige teilnehmen. Punkt.
2. Du brauchst eine ESBK Lizenz -> spann mit jemandem zusammen der schon eine hat, geht einfacher.

Fragen? ^^

MfG
IneffbleKoD

P.s. was machst du im Spital?

_________________
-ableKoD

"As Sharks Among Fish We Have Wandered"
vitti hat geschrieben:
und zu dir: unkreativer spewtard
:heart:

Mein Tisch: Bild :heart::heart::heart:
Code:
Katrina I: aggro sau
IneffableKoD: SAU4L

  Profil Website besuchen ICQ  
Nach oben

Bot
Benutzeravatar

Registriert: So 13. Aug 2006, 20:32
Beiträge: 2847
Wohnort: ca. 7

Beitrag Verfasst: Do 30. Apr 2009, 20:51 
 
IneffableKoD hat geschrieben:

Moooooooment TFF, du wohnst doch in der CH? Da kenn ich mich was Poker anbelangt ein bissel aus. 1. An Glücksspielen egal welcher Art, öffentlich veranstaltet, dürfen nur volljährige teilnehmen. Punkt.
2. Du brauchst eine ESBK Lizenz -> spann mit jemandem zusammen der schon eine hat, geht einfacher.

Fragen? ^^

MfG
IneffbleKoD

P.s. was machst du im Spital?



Das ist jetzt aber schade, da gibt es auch keine Lücke, dass man die Spende in den Vordergrund stellt und das Turnier "so nebenbei" läuft?

Heisst das eigentlich auch, dass ich dann nicht "Jassen" dürfte? :wink: (sorry aber ich finde das Spiel irgendwie auch spannend und schliesslich hat mich das auch zum Pokern geführt).

Im Spital geht es darum, an meinem Brustkorb was zu richten, werde da ein paar Tage nach der OP im Spital bleiben müssen (standardmässig so 1 Woche, aber der Onkel Doktor meint, dass ich als ziemlich sportliche Person gute Chancen habe, nach 3-4 Tagen wieder zu Hause zu sein; hoffen wir's mal).

_________________
You have the nuts, but I am nuts.

Pokerplayers make good lovers because we love to push all-in.

  Profil ICQ  
Nach oben

Big Slick

Registriert: Do 12. Mär 2009, 10:31
Beiträge: 77

Beitrag Verfasst: Do 30. Apr 2009, 21:51 
 
Die schweizer Gesetzeslage spricht aber doch erst vom Glücksspiel, wenn Geld oder Geldwerter Vorteil gewonnen werden kann.

Und denn gibt es doch bei der Veranstaltung nicht.

"1 Glücksspiele sind Spiele, bei denen gegen Leistung eines Einsatzes ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht, der ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt."

http://www.admin.ch/ch/d/sr/935_52/a3.html

Bin aber im schweizer Recht nicht alzu bewandert.

  Profil  
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten   • Seite 1 von 1

Gehe zu:  


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste

Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.

Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007 phpBB Group