ich kenne mich eindeutig NICHT im rechtswesen aus. nichtmal in die richtung. schon gar nicht schweizer recht.Zitat:
15. Darf ich auf einem Internetportal um Geld pokern?
Ja. Der Strafandrohung von Art. 56 Abs. 1 SBG unterliegt nicht der Spieler, sondern der Anbieter eines illegalen Glücksspiels. Wird gegen den Anbieter ein Strafverfahren durchgeführt, hat der Spieler aber damit zu rechnen, dass von ihm investierte oder gewonnene Gelder gestützt auf Art. 70 StGB eingezogen werden.
aber für mich liest sichs so als sei das der einzige abschnitt der wirklich auf uns (dich) zutrifft, und da die portale ja wohl nicht aus der schweiz heraus betrieben werden sollte es imo keine probleme geben. und solange die nicht HHs anfordern und genau durchgehen sollte das mit dem gewonnenen geld einsammeln doch relativ lange dauern

zumal wir hier alle playmoney spielen.