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Registriert: Mo 19. Jun 2006, 19:58
Beiträge: 7871

Beitrag Verfasst: So 16. Okt 2011, 19:26 
 
Erstmal Schloss dran.



Wenn jemand noch on topic etwas bei zu tragen hat (und damit meine ich sinnvolle Informationen, nicht Hörensagen oder Laien-Rechtsexpertise), kann ein Mod das sicher für euch ändern.

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BalugaWhale hat geschrieben:
It does not make our life easy for us to play, it makes our life correct. And more full of money.

pokerstar77 hat geschrieben:
Wer hier flamen will soll halt zu ps.de gehen.

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Registriert: Fr 25. Jan 2008, 12:10
Beiträge: 7469
Wohnort: Ruhrpott

Beitrag Verfasst: Mi 26. Okt 2011, 09:08 
 
das thema ist wieder auf weil ein user noch etwas themenbezogenes beitragen möchte.

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I date fat chicks just to balance my range

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Beitrag Verfasst: Mi 26. Okt 2011, 09:20 
 
HIER ICH!!!!!!!!!!!11111111

4. Bei Familienmitgliedern und Partnern ist die Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt. Sicher ist, wer einen Partner oder Kinder hat um deren "Schwächen" man weis, muss für diese gerade stehen. Dies unabhängig davon, dass diejenigen daneben auch selbst verantwortlich sind. Aus unserer Erfahrung kann mitgeteilt dass die "Jüngsten" bei den Filesharing Fällen gerade mal 12 Jahre alt sind. In der Regel wird bei diesen Minderjährigen die erforderliche Einsicht fehlen, so dass deren Verantwortung nach § 828 Absatz 3 BGB entfällt. Die Eltern als Aufsichtspflichtige haften dann nicht, wenn Sie die Kinder beaufsichtigt haben § 832 BGB. Diese Aufsichtspflicht bedeutet sicher nicht ständig dabei zu sein, wenn sonst alles geordnet verläuft.

Es ist also noch nicht alles klar definiert, aber so ganz straffrei aus der Sache rauszukommen, ist nicht so einfach, wie es vom Elch geschrieben wurde (ein Brief!).

   
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Registriert: Mi 14. Okt 2009, 10:23
Beiträge: 6351
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst: Do 27. Okt 2011, 10:29 
 
Das ist nicht neu, das hatten wir schon weiter oben. Ich sehe es trotzdem einfach, weil wie oben dazu erklärt, gebe ich ja an, dass mein Neffe/Kind da einfach viel macht und ich mich da nicht so auskenne, weshalb ich das nicht alles überprüfen kann, was er am Computer tut. Ich beaufsichtige ihn insofern, dass ich schaue, dass er brav vor dem PC sitzt, aber nicht, was er da tut, da habe ich ja keine Ahnung davon. Deshalb kann man mich auch nicht verantwortlich machen dafür. Und wie gesagt, ich weiß von Leuten aus der Musikindustrie, dass sie dann die Klage (zumindest in Österreich) nicht mehr weiterverfolgen....

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JERU hat geschrieben:
Du bist aber auch echt der Slowplaykönig! :wink:

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Beitrag Verfasst: Do 27. Okt 2011, 11:13 
 
DerIkeaElch hat geschrieben:
Das ist nicht neu, das hatten wir schon weiter oben. Ich sehe es trotzdem einfach, weil wie oben dazu erklärt, gebe ich ja an, dass mein Neffe/Kind da einfach viel macht und ich mich da nicht so auskenne, weshalb ich das nicht alles überprüfen kann, was er am Computer tut. Ich beaufsichtige ihn insofern, dass ich schaue, dass er brav vor dem PC sitzt, aber nicht, was er da tut, da habe ich ja keine Ahnung davon. Deshalb kann man mich auch nicht verantwortlich machen dafür. Und wie gesagt, ich weiß von Leuten aus der Musikindustrie, dass sie dann die Klage (zumindest in Österreich) nicht mehr weiterverfolgen....


Dummheit/Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Ausserdem erfüllst du deine Aufsichtspflicht nicht ausreichend imo!

   
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Registriert: Mi 14. Okt 2009, 10:23
Beiträge: 6351
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst: Do 27. Okt 2011, 11:27 
 
Ja, es schützt nicht davor, dass ich für etwas bestraft werde, also zB kann ich nicht sagen, dass ich jemanden ermordet habe, weil ich nicht wusste, dass es verboten ist.

Die Aufsichtspflicht ist aber etwas anderes und hat gewisse Grenzen, wie auch von dir angeführt "muss man nicht ständig dabei sein". Wieso meinst du, dass ich über das Tun meines Verwandten am PC genau Buch führen muss bzw. alles überprüfen sollte?! Es geht hier nicht um Unwissenheit, sondern nur darum, ob ich weiß, was er da tut am PC. So lange ich im Raum bin und schaue, dass er nicht den Computer anzündet, werde ich die Aufsichtspflicht nicht, verletzen, denke ich....in diesem Fall entscheidet die Rechtssprechung ja auch oft zwischen "fahrlässig" und "grob fahrlässig"...in diesem Fall handel ich zwar fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig und das sollte dem genügen.

Und wie gesagt, die Klagen in Österreich zumindest werden deshalb zurückgezogen....allein das reicht mir ja schon.

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JERU hat geschrieben:
Du bist aber auch echt der Slowplaykönig! :wink:

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Beitrag Verfasst: Do 27. Okt 2011, 13:09 
 
Ehrlich gesagt ist es mir vollkommen Latte wie es in Österreich gehandhabt wird und ob du damit zufrieden bist. Wir sind hier in einem Forum, wo User aus Ländern mitlesen, in denen du für die von dir geratetenen Taten auch belangt werden kannst.

Kann dann wohl wieder zu...

   
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Registriert: Mi 14. Okt 2009, 10:23
Beiträge: 6351
Wohnort: Wien

Beitrag Verfasst: Do 27. Okt 2011, 13:20 
 
Ja, aber offenbar nur, weil es niemand ausjudiziert und die Leute mehr oder weniger freiwillig zahlen ;) Und wir drehen uns ohnehin im Kreis, also kann manw ohl auch wieder zumachen den Thread, denke ich....

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JERU hat geschrieben:
Du bist aber auch echt der Slowplaykönig! :wink:

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Royal Flush
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Registriert: Mo 21. Aug 2006, 22:18
Beiträge: 1397
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Beitrag Verfasst: Do 27. Okt 2011, 14:19 
 
Unabhängig davon, ob vom Kläger Ansprüche bestehen oder nicht, (der Rechteinhaber hat i. d. R. Ansprüche) ist es aber mit einem unnötigen Ärger, Stress und Arbeit verbunden, und wenn man zu einem Anwalt geht auch noch mit Kosten.

Denn wenn man eine Abmahnung bekommt ist es nicht damit getan sie in die Tonne zu treten und nichts zu tun. Man muss reagieren. Dem Schreiben liegt immer eine Unterlassungserklärung bei, womit man sich verpflichtet, das Vorgeworfene zukünftig zu unterlassen. Zur Abgabe dieser UE ist man verpflichtet.

Nun kommt der Haken. Die beiliegende UE ist so formuliert, dass man seine Schuld eingesteht und dieses zukünftig unterlässt. Wenn man das zurückschickt, dann ist man auch zur Zahlung verpflichtet. Daher muss man eine modifizierte UE abgeben, die sich nur auf die Zukunft bezieht. Die rechtlich korrekte Formulierung kriegt ein Laie garnicht hin, die muss von einem Anwalt formuliert sein, man findet aber solche mod UE auch im Internet.

Also auf die leichte Schulter kann man das vielleicht in Österreich nehmen, aber auf keinen Fall in D.

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Registriert: Mi 14. Okt 2009, 10:23
Beiträge: 6351
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Beitrag Verfasst: Do 27. Okt 2011, 15:04 
 
Wie gesagt, wir wiederholen die Argumente und werden nie auf einen gemeinsamen ,Nenner kommen, das nâchste wâre dann wieder das ûbliche Stãnkerpost, wir wissen eh von wem, und dann wird der Thread ohnehin geschlossen...also leben wir damit, dass wir unterschiedlicher Meinung sind ;)

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JERU hat geschrieben:
Du bist aber auch echt der Slowplaykönig! :wink:

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