21.03.2012
EU-Kommission weist deutschen Glückspielstaatsvertrag zurück

Wie fast schon erwartet worden ist, hat die EU-Kommission enorme Bedenken gegen den Glücksspielstaatsvertrag aus deutschen Landen. Diesen haben bekanntermaßen bis auf Schleswig-Holstein alle anderen 15 Bundesländer zusammen entworfen, im Dezember 2011 unterzeichnet und in Brüssel eingereicht. Die EU fordert nun mehr Details, da auch der aktuelle Entwurf nicht mit den Statuten der Europäischen Union vereinbart werden könne. Zuvor war schon im vorigen Sommer ein Vertragsentwurf der deutschen Bundesländer zurückgewiesen worden. Nun droht den 15 Bundesländern ein Vertragsverletzungsverfahren.
Wie schon zuvor richtet sich die Kritik der EU-Kommission auch bei diesem Entwurf an das Fehlen von entscheidenden Daten und Informationen. Insofern kann der Glücksspielstaatsvertrag aus Deutschland nicht endgültig beurteilt werden. So konnten die deutschen Bundesländer bislang beispielsweise nach wie vor nicht nachweisen, dass eine Begrenzung bei der Anzahl der Glücksspiellizenzen verhältnismäßig und geeignet ist. Darüber hinaus sieht sich die Kommission nach der jetzigen Vorlage nicht in der Lage, eine Beurteilung darüber abzugeben, ob die angedachten Lizenzbedingungen für ein ökonomisch tragbares legales Angebot in Sachen Glücksspielen in Deutschland ermöglichen würde. Auch beim geplanten Poker-Verbot kann die Kommission anhand der bislang vorhandenen Informationen nicht erkennen, dass diese vorhergesehenen Beschränkungen zu Recht geplant sind.
Trotzdem ist es nun möglich, dass die 15 Bundesländer den Vertrag dennoch ratifizieren – entgegen der Bedenken aus Brüssel. Allerdings scheint in diesem Fall durchaus möglich zu sein, dass private Glücksspielanbieter Klagen einreichen werden, zudem droht dann auch ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU.