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Europäischer Gerichtshof gegen deutsches Glücksspiel-Monopol
08.09.2010

Europäischer Gerichtshof gegen deutsches Glücksspiel-Monopol

Europäischer Gerichtshof gegen deutsches Glücksspiel-Monopol

Ein auf den ersten Blick erfreuliches Urteil hat nun der Europäische Gerichtshof gesprochen. Denn die Richter des Europäischen Gerichtshofes erklärten nun das deutsche Monopol bei Glücksspielen und Sportwetten für unzulässig. Allerdings wurde nicht das Monopol an sich beanstandet, sondern insbesondere die Politik der Monopolisten.

Das Monopol ist nach Ansicht der Richter nicht zulässig, da die deutschen Monopolisten der Auffassung des Europäischen Gerichtshofes zufolge bei den Lotterien und Sportwetten nicht regelkonform vorgehen und das Monopol gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit in der EU verstößt. Denn es werde nämlich Werbung betrieben, damit Menschen zum Spielen animiert werden. Hierbei sei das Ziel klar erkennbar: höhere Gewinne zu erzielen. Dies entspricht aber der Auffassung der Richter zufolge nicht dem Grundsatz, die Spielsucht zu bekämpfen und zu kontrollieren. Von daher sprach sich der Europäische Gerichtshof heute gegen das staatliche Lotterie- und Sportwettenmonopol in Deutschland aus. Mehrere kleine Anbieter hatten gegen das Glücksspielmonopol geklagt.

Auch wenn sich die Kämpfer gegen das Sportwetten- und Glücksspiel-Monopol in Deutschland mit dem Urteil als Sieger sehen, dürfte Deutschland nach Befürchtung einiger Skeptiker noch lange nicht vor einem Ende des Monopols stehen.  Denn schließlich wurde nicht das Monopol an sich für unzulässig erklärt, sondern das Werben für das Spielen, was gegen die Bekämpfung der Spielsucht spricht.