18.03.2011
Fusion zu bwin.party Ende des Monats wirksam

Der Zusammenschluss von bwin und PartyGaming zu bwin.party wird am 31. März dieses Jahres rechtswirksam werden. Die Fusion des österreichischen und des britischen Glücksspielkonzerns wurde vom Handelsgericht Wien ins Firmenbuch eingetragen. Die letzte Hürde, die bwin.party nun noch nehmen muss, ist die Zustimmung des Höchstgerichtes in Gibraltar. Denn hier wird das neue Unternehmen künftig den Hauptsitz haben.
Die neue Aktie von bwin.party wird ab 1. April an der Londoner Börse gehandelt. Zuvor nimmt bwin seine Aktie nach dem 25. März 2011 von der Wiener Börse. Die beiden Unternehmen hatten die Fusion Ende Januar dieses Jahres endgültig beschlossen, so dass dem Zusammenschluss zum größten Glücksspielanbieter der Welt, der an der Börse notiert ist, nichts mehr im Wege stand. Anschließend hatten das deutsche Bundeskartellamt, die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde und die rumänische Kartellbehörde nach Angaben von bwin die Fusion genehmigt.
Da sowohl bwin als auch PartyPoker im Online Poker Business unterwegs sind, darf gespannt verfolgt werden, wie die Auswirkungen der Fusion auf dem Online Poker Markt sein werden und ob das neue Unternehmen langfristig vielleicht sogar mit PokerStars und Full Tilt Poker ernsthaft konkurrieren kann.