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CAR$T€NCA$H
Bot
Registriert: Fr 5. Jun 2009, 13:11 Beiträge: 3730 Wohnort: Krankfurt
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 Verfasst: Di 21. Jul 2015, 18:25 |
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Nabend Leute,
da ich weiß, dass hier extrem gescheite Köpfe unterwegs sind wollte ich mich mal mit nem aktuellen privaten Problem an euch wenden. Derzeit will o.g. nicht rechtsfähiges Unternehmen (siehe deren Impressum) von mir Kohle haben. Mittlerweile ist die Stadt hier beauftragt sich dieses Geld via Vollstreckung von mir zu holen. Mir reicht das langsam und ich strebe deswegen nen Kampf gg diesen Gaunerverein an.
Wollte mal in die Runde fragen ob hier jeder diese Zwangssteuer zahlt. Und falls nicht was ihr genau dafür getan habt. Das Thema ist extrem weitreichend und an paar kleinen Punkten bin ich recht ratlos.
_________________ Dont try this at home!
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Terrorist Mastermind
Hall of Fame
Registriert: Mo 23. Nov 2009, 17:14 Beiträge: 6367
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 Verfasst: Di 21. Jul 2015, 18:44 |
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Bei was bist du denn ratlos? Nachdem der Staat hinter diesem Verein steht, wirst du wenig Chancen haben da drumhrum zu kommen...
Finde aber super, dass du dich wehrst und freue mich über jeden der das tut. Inzwischen gibt es sogar Gutachten eines Rates, der den Bundestag/die Bundesregierung berät, dass der Verein abgeschafft gehört, da seine Aufgabe heute von anderen übernommen wird. Aber denkst du die schaffen freiwillig die gut bezhalten Posten für Freunde und Leute, die abgeschoben werden ab? Verzichten freiwillig auf das Propagandamedium? Und irgendjemand müsste die Pensionen weiterhin bezahlen. Inzwischen geht nur noch 1/3 des Beitrages in Produktionen und Senderechte. 1/3 geht für Pensionen drauf und ein weiteres Drittel für das Personal. Während bei anderen Anstalten 2 Personen zu einem Interview erscheinen (Interviewer und Kameramann), kommt bei den ÖR ein ganzes Team bestehend auf 7-10 Personen wohl. Ein Spartensender, dessen Einschaltquote nicht messbar ist, unterhält x Orchester... Naja, das hat hier nichts zu suchen. Ist aber iene gute Möglichkeit da Freunde usw unter zu bringen und wird daher recht sicher nicht aufgegeben. Warum auch? (Entscheider = der Benachteiligte bei Abschaffung)
Schau dir mal an wie die Lotto-Geselsschaften und insbesondere von em diese geführt werden... Das ist ein ebenso großer Witz
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CAR$T€NCA$H
Bot
Registriert: Fr 5. Jun 2009, 13:11 Beiträge: 3730 Wohnort: Krankfurt
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 Verfasst: Di 21. Jul 2015, 19:02 |
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Ratlos in dem Sinne, dass ständig plausible Gesetze angeblich durch andere übertroffen werden sollen. Kurz mal meine Eckpunkte an denen ich grob ansetze:
1) Es wird einem vorgegaukelt, dass der Beitragsservice etwas staatliches sein soll. Jedoch ist es einfach ein Unternehmen mit Geschäftsführer die nicht mal rechtswirksam handeln können. Heißt im Klartext, dass die nicht mal in der Lage sind irgendwelche Bescheide auszustellen. Nach welchem Recht wollen die also mein Geld?
2) ja... Nach welchem Recht eigentlich? Der RBStV (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) auf den sich die Herrschaften berufen ist nämlich lediglich ein Informationsblatt. Dieser wurde nämlich von keinem Parlament verabschiedet und wurde in Länderform nicht mal unterzeichnet.
Stattdessen versucht man mit Bettel und Drohbriefen den Bürger einzuschüchtern bis er irgendwann aus Angst zahlt. In Wahrheit aber hat sich in der Praxis gezeigt, dass jegliche Drohkulissen platzen wenn man sie bekämpft. Nicht mal der Gerichtsvollzieher hat am Ende etwas in der Hand was ihn berechtigt dir irgendwas wegzunehmen oder deinen Wohnraum zu durchsuchen. Sind alles Vollstreckungsaufträge die nicht richterlich unterschrieben und besiegelt sind was in Deutschland geltendes Gesetz ist.
Abgesehen davon wenn es wirklich ne Steuer wäre warum zieht man das nicht direkt vom Lohn ab? Hab mich jetzt 3 Tage recht intensiv dazu belesen und wage jetzt mal den Angriff. Bin gespannt was rauskommt und lasse es gerne wissen wenn Interesse besteht. Finde dagegen muss man sich wehren!
_________________ Dont try this at home!
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Terrorist Mastermind
Hall of Fame
Registriert: Mo 23. Nov 2009, 17:14 Beiträge: 6367
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 Verfasst: Mi 22. Jul 2015, 07:44 |
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Könnte dir halt dienen Schufa Score kaputt machen. Also wenn du diesen in nächster Zeit nicht brauchst, hau rein. Und bitte komme mit einem positiven Ergebnis wieder.
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VfBpommes
Hall of Fame
Registriert: Mo 27. Aug 2007, 18:00 Beiträge: 10203
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 Verfasst: Mi 22. Jul 2015, 09:25 |
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Daletzt gab es doch mal den Typ, der auf sein Recht bestanden hat den Betrag bar zu zahlen (was gesetzlich ja festgeschrieben ist). Da das aber anscheinend nicht geht, haben sie die Sache im Endeffekt auf sich beruhen lassen und er muss aktuell nicht mehr zahlen.
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CAR$T€NCA$H
Bot
Registriert: Fr 5. Jun 2009, 13:11 Beiträge: 3730 Wohnort: Krankfurt
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 Verfasst: Mi 22. Jul 2015, 15:43 |
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Ist leider schon gekippt worden Poemmel. Glaub das BVG hat dem Beitragsservice Recht gegeben, da eine Barzahlung in Verwaltungssachen einfach nicht umsetzbar ist und das Bundesbankgesetz (glaub so heißt das) in diesem Falle auch nur bedingt anwendbar ist. Ebenso wurde vor 1-2 Monaten das Tübingen Urteil gekippt auf das sich unzählige Nichtzahler berufen haben. Wird sehr interessant wie das weiter geht. Hab heute erstmal Post an diesen Verein geschickt, die sich gewaschen hat. Besonders der letzte Absatz ist gut gelungen finde ich auch wenn ich bißchen abgekupfert habe.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Zusendung Ihres Schreibens. Dieses habe ich nach rechtlicher Würdigung des Absenders und des Inhaltes als Angebot erkannt.
Hiermit weise ich Ihren Festsetzungsbescheid vom 02.07.2015 wegen Formfehlern und fehlender Rechtsfähigkeit zurück (Zurückweisung). Vorsorglich beantrage ich die Aussetzung der Vollstreckung. Vorsorglich beantrage ich die Rücksetzung des Verfahrens in den vorherigen Stand. Vorsorglich beantrage ich die Aufhebung des Festsetzungsbescheides. Vorsorglich beantrage ich die Aufhebung eines eventuell ergangenen Beitragsbescheides. Vorsorglich bestreite ich jegliche Willenserklärung zwecks Anmeldung zum Rundfunkbeitrag. Vorsorglich beantrage ich die Befreiung von der Rundfunkgebühr.
1. Der Festsetzungsbescheid weist erhebliche Formfehler auf. Es ist keine konkrete Gläubigerbezeichnung ersichtlich. Es sind lediglich die vollständigen Daten des Beitragsservice als nicht rechtsfähiger Verwaltungsgemeinschaft (§ 10 VIII RBStV) angegeben. Der Name der Gläubigerin erscheint nur - ohne weitere Daten (Rechtsform, Anschrift, Vertretung) neben dem Beitragsservice im Kopf des Ersuchens auf; außerdem endet das Ersuchen mit „freundlichem Gruß Hessischer Rundfunk“. Korrekt hätte die Gläubigerin umfassend und eindeutig angegeben werden müssen, ebenso hätte klargestellt werden müssen, dass der nicht rechtsfähige Beitragsservice lediglich eine Forderung des Hessischen Rundfunks für diesen geltend macht.
Des Weiteren fehlt das Siegel und die Unterschrift der erstellenden Behörde, die als Schutz des Betroffenen und der Rechtsklarheit aus der Sicht des Empfängers notwendig ist.
Ein Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen (§ 37 III VwVfG) und mit einer Begründung versehen sein (§ 39 VwVfG).
Hiermit weiße ich Sie auf §126 BGB Schriftform sowie §125 BGB Nichtigkeit wegen Formmangels hin.
2. Grundsätzlich setzt die Fälligkeit eines öffentlich-rechtlichen Beitrags, sowie eines Festsetzungsbescheides eine Anmeldung und einen Beitragsbescheid als Verwaltungsakt voraus. Eine etwaige rechtsfähige Feststellung zu einer Beitragsforderung und somit einen rechtsmittelfähigen Vollstreckungsbescheid zu erlangen, setzt nach den Vorschriften des VwZG voraus, dass dieses Beitragsforderungsschreiben dem richtigen Adressaten beweisbar zugegangen ist, wofür Sie beweisbelastet sind.
Da der Beitragsbescheid eine zwingende Form eines Verwaltungsakts darstellt, fordere ich Sie auf mir nachzuweisen, dass ich mich angemeldet habe und mir ein rechtswirksamer Beitragsbescheid zugestellt wurde. Dies ist nämlich nicht der Fall und ihr Festsetzungsbescheid vom 02.07.2015 war seit ca. 2 Jahren der einzige Posteingang den ich von ihrem Unternehmen nach intensiver Prüfung feststellen konnte. Entsprechende Nachweise erwarte ich postalisch von ihnen.
3. Nach Durchsicht Ihres Festsetzungsbescheids gehe ich davon aus, dass es sich nicht um einen rechtswirksamen Bescheid handeln kann.
Der Beitragsservice ist eine öffentlich-rechliche Verwaltungsgemeinschaft der Landesrundfunkanstalten, des ZDF und Deutschlandradio und laut Angaben in seinem eigenen Impressum „nicht rechtsfähig“. Folglich ist der Beitragsservice nicht befugt, rechtswirksame Erklärungen, Beitragsbescheide oder Festsetzungsbescheide zu erstellen. Ein vom Beitragsservice verschickter Bescheid kann somit nicht rechtswirksam sein. Es nutzt dem Beitragsservice auch nichts, wenn im Briefkopf oben links die Landesrundfunkanstalt mit Name und Postanschrift aufgeführt ist und im Namen des Hessischen Rundfunk gegrüßt wird.
Der Bescheid wurde vom Beitragsservice und nicht von der Landesrundfunkanstalt selbst erstellt und versendet. Der mir zugegangene Festsetzungsbescheid hat somit keine rechtliche Grundlage und ist unwirksam. Es liegt darüber hinaus ein Verstoß gegen das VwVG vor: Gläubiger einer Geldforderung kann nur sein, wer rechtsfähig ist.
4. Die Bezeichnung des Bescheides als vollstreckbarer Titel ist rechtlich falsch. Nach § 2 VwVG handelt es sich um einen vollstreckbaren Verwaltungsakt. Die fälschliche Bezeichnung erfüllt den Tatbestand der arglistigen Täuschung (§ 123 BGB).
5. Es fehlt die Angabe einer Zahlungsfrist. Ich werde aufgefordert, den aufgeführten Betrag „umgehend“ zu begleichen.
6. Der Satz „Dieser Bescheid wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“ steht nicht unter dem Text anstelle einer Unterschrift, wo er hingehört, sondern am unteren Rand des Blattes. Zudem ist er hellgrau gedruckt und dadurch nahezu unlesbar. Korrekt müsste dieser Satz ebenso wie der übrige Text in schwarz und deutlich lesbar gedruckt sein. Juristisch ist dies so zu werten, als würde dieser Satz fehlen, mit der Folge, dass der Bescheid rechtlich unwirksam ist.
7. Der Satz: Wenn Sie den offenen Gesamtbetrag von X umgehend begleichen, können Sie Mahnmaßnahmen vermeiden, die mit weiteren Kosten verbunden sind, sehe ich als Nötigung an. Daher weise ich Sie auf § 240 StGB hin.
8. Die Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite ist ebenfalls in grau und damit schlecht lesbar gedruckt. Da die Rechtsbehelfsbelehrung absichtlich unleserlich gehalten ist, ist dies juristisch so zu werten, als würde die Rechtsbehelfsbelehrung fehlen, mit den entsprechenden juristischen Konsequenzen.
9. Der festgesetzte Betrag ist nicht nachvollziehbar und erscheint willkürlich festgesetzt. Ein Kontoauszug ist hier nie eingegangen. Außerdem habe ich bei Ihnen nie ein Konto eröffnet. Daher möchte ich eine genaue Aufschlüsselung aller Kosten mit entsprechender Erläuterung wie diese sich zusammensetzen mit entsprechenden Forderungszeiträumen in Quartalsabständen. Ein willkürlicher Pauschalsatz ist für mich unter Berücksichtigung der indiviuellen Verhältnisse keine Antwort.
10. Der Hessische Rundfunk weist sich auf seiner Internetseite klar als Firma aus. Das belegt das Aufzeigen der Umsatzsteuer-ID: DE 114110440 (§27a UStG Umsatzsteuer-Identifikationsnummer). Somit ist der Hessische Rundfunk auch keine Behörde. Mit dieser Firma habe ich nie ein Rechtsgeschäft abgeschlossen.
11. Da ein öffentlich-rechtlicher Vertrag erst wirksam wird, wenn der Dritte schriftlich zustimmt (§58 VwVfG Zustimmung von Dritten und Behörden) ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als sittenwidriges Rechtsgeschäft / Wucher (§138 BGB) anzusehen.
Des Weiteren möchte ich auf §177 BGB (Vertragsschluss durch Vertreter ohne Vertretungsmacht) und § 179 BGB (Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht) hinweisen.
12. Viele Juristen halten einen zwangsweisen Rundfunkbeitrag in dieser Form für rechtswidrig, da es sich um eine versteckte Steuer handele, die Bundesländer aber nicht befugt sind, eine solche Steuer einzuführen und zu erheben.
Der Beitrag erweist sich als versteckte Zwecksteuer und als finanzverfassungsrechtlich unzulässig, da weder die Bundesländer noch die Rundfunkanstalten die erforderlichen Kompetenzen für den Erlass und den Einzug einer solchen Steuer besitzen. Dieser Rundfunkbeitrag ist folglich juristisch nicht haltbar. Der Rundfunkbeitrag entspricht einer verfassungswidrig zustande gekommenen Zwecksteuer. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist in seiner bestehenden Form unzulässig, vielmehr fehlen die Kompetenzen des Gesetzgebers und der Rundfunkanstalten für die Einrichtung bzw. den Einzug der bestehenden Zwecksteuer. Gemäß Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz gilt: Die Länder haben lediglich die Gesetzgebungskompetenzen für örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern. Auch wenn deutsche Gerichte manchmal eher den Vorgaben der Politik als der Rechtslage folgen, sind diese Fakten zu respektieren.
13. Zudem stellt der zwangsweise Rundfunkbeitrag einen Verstoß gegen das Gerechtigkeitsgebot dar, da auch Personen, die die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht nutzen und sich (wie ich) anderweitig informieren, zur Finanzierung mit herangezogen werden. Dies ist sittenwidrig.
14. Die Rundfunkgebühr wurde ursprünglich erhoben, um den Bildungsauftrag der Rundfunkanstalten zu finanzieren. Von Erfüllung eines Bildungsauftrags kann jedoch keine Rede sein. An die Stelle sachlicher Information und ausgewogener Berichterstattung ist eine einseitige und an Einschaltquoten orientierte Darstellung, Indoktrination, Propaganda und Kriegshetze getreten.
Gerade am Beispiel der Berichterstattung über die Ukraine-Krise wurde von vielen Kritikern aufgezeigt und im Internet dokumentiert, dass diese alles andere als ausgewogen ist und eher die Kriterien von einseitiger Propaganda und Kriegshetze erfüllt, wie in etlichen im Internet abrufbaren Dokumentationen ausführlich dargelegt ist. Nach den geltenden Gesetzen ist es verboten, Kriegshetze finanziell zu unterstützen. Wer Kriegshetze finanziell unterstützt, macht sich somit strafbar. Ein britisches Gericht hatte einem Zahlungsverweigerer, der mit dieser Begründung die zwangsweise Zahlung des BBC-Beitrags verweigerte, Recht gegeben.
Soweit Sie meiner Zurückweisung nicht abhelfen können, beantrage ich, den Vorgang ruhend zu stellen, auf die Festsetzung von Säumniszuschlägen und den Einzug von Beiträgen solange zu verzichten, bis höchstrichterlich geklärt ist, ob der zwangsweise Rundfunkbeitrag in dieser Form rechtmäßig und verfassungskonform ist und ob Festsetzungsbescheide in dieser Form wie der mir zugesandte rechtsgültig sind. Sofern ich innerhalb von vier Wochen keine ablehnende Antwort von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass diesem Antrag stattgegeben wurde.
Ich bitte um Bestätigung des Eingangs meiner Zurückweisung.
Da die Erstellung dieses Schreibens zusätzlicher Aufwand darstellt und Sie mit Zusendung weiterer Geschäftsangebote konkludent die Annahme meines Vertragsangebotes bestätigt haben, stelle ich Ihnen eine Aufwandsentschädigung von 19,99 € in Rechnung. Bitte übersenden Sie den geforderten Betrag mittels Verrechnungsscheck an die oben genannte Adresse.
Mit freundlichem Gruß
_________________ Dont try this at home!
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Braini
Route 66
Registriert: Do 9. Jul 2015, 13:10 Beiträge: 20
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 Verfasst: Mi 22. Jul 2015, 18:03 |
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Ich bin gespannt, wie da die Entwicklung weitergehen wird ... so ganz "einig" scheint man sich da ja noch nicht zu sein bzw. es gibt zumindest noch einige Meldungen, die beweisen, dass es noch keine einheitliche Linie gibt.
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physiker007
Bot
Registriert: Fr 16. Nov 2007, 12:41 Beiträge: 2137 Wohnort: irgendwo im nirgendwo
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 Verfasst: Mi 22. Jul 2015, 18:42 |
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Ich hatte das Glück, dass die Gauner sich erst recht spät bei mir gemeldet haben, als ich noch in Da war, kamen dann drei Briefe danach weiss ich es nicht mehr. Bin dann wieder zurück gezogen und seitdem noch nichts weiter gehört.
Aber, bin gespannt was die ANtwort auf dein Brief sein wird.
Ist der Vollstreckungsbescheid von einem Gericht ?
_________________ You learn about Gabe’s girlfriend Shania- I can do anything as long as I balance! You likely overvalue balance, which in time you will learn to de-value, and then value highly again.
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CAR$T€NCA$H
Bot
Registriert: Fr 5. Jun 2009, 13:11 Beiträge: 3730 Wohnort: Krankfurt
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 Verfasst: Fr 24. Jul 2015, 13:33 |
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_________________ Dont try this at home!
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Braini
Route 66
Registriert: Do 9. Jul 2015, 13:10 Beiträge: 20
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 Verfasst: So 26. Jul 2015, 08:39 |
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Und damit kommt ihr dauerhaft durch? Ich muss gestehen, dass ich dazu viel zu viel Angst hätte, dass die ihre Forderung doch durchsetzen können und ich dann viele, viele Monate nachbezahlen müsste. Prinzipiell find ichs aber gut, dass ich quasi "pokert". 
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Braini
Route 66
Registriert: Do 9. Jul 2015, 13:10 Beiträge: 20
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 Verfasst: So 26. Jul 2015, 08:39 |
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Und damit kommt ihr dauerhaft durch? Ich muss gestehen, dass ich dazu viel zu viel Angst hätte, dass die ihre Forderung doch durchsetzen können und ich dann viele, viele Monate nachbezahlen müsste. Prinzipiell find ichs aber gut, dass ich quasi "pokert". 
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CAR$T€NCA$H
Bot
Registriert: Fr 5. Jun 2009, 13:11 Beiträge: 3730 Wohnort: Krankfurt
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 Verfasst: So 26. Jul 2015, 10:41 |
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Angst ist genau das Stichwort. Genau das ist ja deren Masche mit Wörtern wie Pfändung, Vollstrecken, Gerichtsvollzieher und Verhaftung drohen. Da knicken einfach viele ein. Selbst jede Privatperson hat mehr Rechtsfähigkeit als dieser Gangsterverein und deswegen sollte man auch nicht bezahlen. Wenn das alle machen würden dann wäre diese Zwangssteuer auch ganz schnell abgeschafft oder denkst du der Verein steckt Millionen Bürger ins Gefängnis?
_________________ Dont try this at home!
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