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Pokern, Glücksspiel und Steuern: Bundesfinanzhof spricht seltsames Urteil
17.09.2015

Pokern, Glücksspiel und Steuern: Bundesfinanzhof spricht seltsames Urteil

Pokern, Glücksspiel und Steuern: Bundesfinanzhof spricht seltsames Urteil

Eigentlich ist Pokern illegales Glücksspiel in Deutschland, so die momentane Rechtslage. Dies gilt aber natürlich nicht für die deutschen Finanzämter, wenn es darum geht, Gewinne von Pokerspielern steuerrechtlich zu behandeln. Dies wurde nun vom Bundesfinanzhof in München verdeutlicht, womit wieder einmal klar ist, der deutsche Staat behandelt das Pokern mal als Glücksspiel, mal als Geschicklichkeitsspiel – so wie es jeweils zum Vorteil für den Staat ist.

Denn die obersten Finanzrichter haben nun zum bekanntlich einige Zeit laufenden Verfahren im Falle von Eddy Scharf eine Entscheidung gefällt. Bekanntlich klagte der bekannte und erfolgreiche Pokerspieler, der seit Jahren schon an Pokerturnieren teilnimmt und dort einige Erfolge erzielte. Die Gewinne von Scharf hatte das zuständige Finanzamt einst als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb versteuert. Dieser Argumentation, dass Einnahmen aus Turnierpokerspielen einkommenssteuerpflichtig sind, folgte 2013 das Finanzgericht Köln und nun auch der Bundesfinanzhof, an den sich Scharf gewandt hatte (Aktenzeichen 12 K 1136/11).

Gestern nun kam der Bundesfinanzhof in seinem Urteil (X R 43/10) zu der Entscheidung, dass Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren in bestimmten Fällen als Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb zu versteuern sind. Zwar gelte Poker in der Rechtsprechung als Glücksspiel. Allerdings, so die Richter, muss bei der steuerlichen Einschätzung, ob es sich um ein gewerbliches Unternehmen handele, auf die Gegebenheiten im Einzelfall geachtet werden! Sprich, der deutsche Staat kann sich diese Grauzone zu Eigen machen und Poker so auslegen, wie es am besten für den Staat ist.

So hieß es in der Begründung unter anderem, dass die Einschätzung ob Poker nun ein Glücksspiel sei oder nicht, in Sachen der Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb nicht maßgeblich sei. Im konkreten Fall seien die Pokervarianten, die von Eddy Scharf gespielt werden, nicht als Glücksspiel anzusehen. Gleichzeitig hieß es im Urteil auch, dass es nicht automatisch bedeuten würde, dass jeder Pokerspieler in Deutschland Steuern auf seine Gewinne bei Pokerturnieren bezahlen müsse. Dies könne nur der Fall sein, wenn ‘Nachhaltigkeit und Gewinnerzielungsabsicht’ laut des einkommensteuerlichen Gewerbebegriffs vorhanden sein. Keine Entscheidung, so das Gericht, sei getroffen worden darüber, ob Gewinne aus Cashgames im Casino oder aber Online Poker Gewinne zu besteuern sind. Gespannt darf nun geschaut werden, wie die Finanzämter nach diesem Urteil reagieren werden – insbesondere wenn es Pokerspieler tatsächlich schaffen sollten, Belege über ihre Ausgaben bei Pokerturnieren vorzulegen. Ob dann das Pokern wieder steuerrechtlich als Glücksspiel eingestuft wird?

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